Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Pulse Horizoncore GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber über Beratungs-, Analyse- und Begleitungsleistungen im Bereich Performance-Marketing und Kampagnenreporting.

2. Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

3. Leistungen

Der Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Ausarbeitung und Beratung, nicht den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Kampagnen. Operatives Management von Werbekonten ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

4. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugänge, Exports, Ansprechpartner und freigegebene Unterlagen bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen.

5. Honorare und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Teilzahlungen können bei Projektphasen vereinbart werden.

6. Geistiges Eigentum

Berichte, Briefings und Vorlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der Zustimmung.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.

8. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit Leistungserbringung. Retainer können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Angebot keine andere Frist steht.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.